12. Gefahrstoffe
In der Gefahrstoffverordnung sind die Pflichten des Arbeitgebers bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen festgelegt. Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung steht im Vordergrund. Weitere Pflichten betreffen u.a. die Informationsvermittlung, Grundpflichten, Schutzmaßnahmen, Unterweisung, Pflichten bei besonderen Tätigkeiten und Gefahrensituation.
Folgende Unterlagen sind vorhanden:
1. Aktuelle Sicherheitsdatenblätter
2. Substitutionsprüfung
3. Gefahrstoffverzeichnis
4. Betriebsanweisung
5. Dokumentation der Unterweisung
Quelle: Gefahrstoffverordnung